Herzlich Willkommen auf der Internetseite des She&He Fitness
in Kassel.
Das Fitness-Studio für Sie und Ihn + Separates Frauenfitness-Studio + Separater Frauenwellnes-Bereich + 400 m² Wellness- & Saunabereich + Bis zu 60 Kurse in der Woche + Cardiogeräte mit Fernsehanschluss
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Für den Umfang der Leistungen sind die beiderseitigen Erklärungen maßgebend.
(2) Sofern kein Zahlungsrückstand besteht, ruht die Mitgliedschaft bei Eintreten einer Schwangerschaft ab dem dritten Monat bis zum Ablauf von 12 Monaten nach der Entbindung. Innerhalb von vier Wochen nach Eintritt der Ruhensgründe sind diese der Geschäftsleitung schriftlich bekannt zu geben. Nach Ablauf der o.g. Ruhezeit wird der Vertrag zu den vereinbarten Bedingungen, unter Berücksichtigung der entsprechenden Beginn-Ablaufverlegung, fortgesetzt. Für die hierdurch verursachten Verwaltungskosten ist eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 15,00 € zu entrichten, die ab Ruhen des Vertragsverhältnisses zu Zahlung fällig wird. Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt hierdurch unberührt.
(3) Ruhensvereinbarungen aus anderen, in der Person des Mitglieds liegenden Gründen, sind nach schriftlicher Vereinbarung mit der Geschäftsleitung ebenfalls möglich. Die Entscheidung hierüber obliegt jedoch der Vertragsfreiheit der Geschäftsleitung. Ziffer 2, Satz 3 und 4 gelten entsprechend.
(4) Krankheit entbindet nicht von den Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Schwerwiegende Erkrankungen, die dem Mitglied die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen unmöglich machen, berechtigen nur dann zur außerordentlichen Kündigung, wenn das Mitglied ein fachärztliches Attest vorlegt und glaubhaft machen kann, dass ihm die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen auf Dauer unmöglich ist.
(5) Endet das Vertragsverhältnis vor der vereinbarten Zeit, gem. Ziffer 4. oder aufgrund Umzug außerhalb des Einzugsgebietes der She&He Fitness Kassel, so errechnet sich der Beitrag für die tatsächlich in Anspruch genommene Mitgliedschaftsdauer rückwirkend gemäß der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste des She&He Fitness. Differenzausgleich erfolgt durch Nachzahlung gemäß der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste.
(6) Die She&He Fitness haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt insbesondere für den Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Wertsachen, soweit diese nicht in den zur Verfügung stehenden, abschließbaren Schränken deponiert werden. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für die wesentlichen Vertragspflichten der She&He Fitness, aus denen sich Gefahren für Leben oder Gesundheit des Vertragspartners ergeben.
(7) Wird es o.g. Gesellschaft aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt), unmöglich, Leistungen zu erbringen, so besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.
(8) Sachbeschädigungen in den Anlagen der She&He Fitness werden auf Kosten dessen behoben, der sie schuldhaft bewirkt oder verursacht hat.
(9) Die monatliche Rate des Gesamtbetrages ist spätestens zum Dritten eines Monats im Voraus zu bezahlen. Diese Rate ist auch dann regelmäßig bis zum Ablauf des Vertrages weiterzubezahlen, wenn das Mitglied die Leistungen nicht in Anspruch nimmt oder nehmen kann, es sei denn, das Vertragsverhältnis wurde ordnungsgemäß gekündigt. Gerät das Mitglied länger als 2 Monate in Zahlungsverzug, so werden die Monatsraten für die gesamte Laufzeit, höchstens jedoch 6 Monate, sofort zur Zahlung fällig. Der Zahlungsverzug berechtigt She&He Fitness Kassel zur außerordentlichen Kündigung. Ziffer 5. gilt dann entsprechend.
(10) Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr von 2,00 € erhoben. Bei Zahlungen der monatlichen Raten per Dauerauftrag,Barzahlungen oder Überweisungen wird eine Bearbeitungsgebühr von jeweils 2,50 € erhoben. Für Rücklastschriften von der Bank ist eine Bearbeitungsgebühr von je 2,00 €, zzgl. der belasteten Rücklastschriftgebühr, in Höhe von 3,00 €, fällig.
(11) Dieser Vertrag verlängert sich wie unterschrieben auf der Vorderseite. Die Kündigunsfrist beträgt 3 Monate bevor der Vertrag abläuft!
(12) Kündigungen müssen spätestens 3 Monate vor Vertragsende per Einschreiben schriftlich eingereicht werden!
(13) Während der Erstlaufzeit der Mitgliedschaft erfolgt keine Beitragserhöhung (nur die gesetzlichen, wie z.B. Mwst-Erhöhung).
(14) Die Hausordnung der Sportanlage mit allen Nebenräumen in Ihrer jeweils gültigen Form, ist Bestandteil dieser Mitgliedschaftsvereinbarung. Die Hausordnung hängt an verschiedenen Stellen der Anlage, gut sichtbar aus und ist auf Wunsch, gerne an der Rezeption erhältlich. Nachhaltige Verstösse gegen die Hausordnung können zu einer Beendigung der Mitgliedschaft führen.
(15) Das umseitig genannte Mitglied ist damit einverstanden, dass nach Verlängerung der Mitgliedschaft der Beitrag gemäß der zudiesem Zeitpunkt gültigen Preisliste zum nächsten Monatsersten angehoben werden kann. Das Mitglied ist berechtigt, innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnisnahme von der Beitragserhöhung das Vertragsverhältnis zu kündigen.
(16) Der She&He Fitness-Mitgliedsausweis ist nicht übertragbar. Bei Vertragsabschluß wird eine Karten-Kaution von 10,00 Euro fällig. Bei Vertragsende wird, gegen Rückgabe des Ausweises, die Kaution ausgezahlt. Im Verlustfall kostet die Ersatzkarte 5,00 €.
(17) Sollten Teile des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die restlichen Bedingungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bedingungen tritt das entsprechende Gesetzesrecht in Kraft.
(gültig ab 01.01.2007)






